






Mein Angebot umfasst die logopädische Abklärung, Therapie und Beratung bei Kindern im Vorschulalter (2-4 Jahre) mit Auffälligkeiten im Kommunikationsverhalten, im Sprachverständnis, im Redefluss, im Wortschatz, im Satzbau und/oder in der Aussprache.
Abklärung
Bei Unsicherheiten bezüglich der Sprachentwicklung können Kinder von ihren Eltern, Kinderärzten/-Innen oder anderen Fachpersonen zu einer logopädischen Abklärung angemeldet werden.
Ziel der Abklärung ist es, anhand einer Spielsituation den Sprach- und Gesamtentwicklungsstand des Kindes zu erfassen und zu beurteilen. IM FOKUS STEHEN die Sprache und das kommunikationsverhalten, aBER AUCH Aspekte der Wahrnehmung unD DER Motorik werden beobachtet. Die Eltern sind BEI DER ABKLäRUNG anwesend.
Im Anschluss an die AbkLäRUNG findet ein Gespräch statt. Dabei werden die Beobachtungen und das weitere Vorgehen mit den Eltern besprochen. Bei der Entscheidung, ob eine Therapie indiziert ist, werden auch der Leidensdruck des Kindes und der Familie sowie die Auswirkungen der sprachlichen Probleme im Alltag berücksichtigt. Je nach Situation ist eine Therapie, eine Beratung, eine spätere Kontrolle oder auch keine Massnahme angezeigt.
Beratung
Eine Beratung kann die logopädische Therapie ergänzen oder ersetzen. Logopädische Beratungsstunden werden gegebenenfalls vom Amt FüR Integration und soziales Finanziert..
Therapie
Eine logopädische Therapie unterstützt das Kind im Erwerb neuer Kompetenzen Und im Umgang mit seinen sprachlichen Schwierigkeiten. ICH orientiere MICH IN DER THERAPIE am spontanen Handeln und an den Interessen des Kindes. Eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind und zu den Eltern sowie ein regelmässiger Austausch sind mir wichtig. Die logopädische Therapie gestaltet sich je nach alter, Entwicklungsstand und Art der sprachlichen Auffälligkeiten unterschiedlich.. Der Ansatz der entwicklungspsychologischen Sprachtherapie von Barbara Zollinger. steht dabei im Zentrum.
Finanzierung
die logopädischen Leistungen WERDEN im Vorschulbereich bei schweren Sprachstörungen durch DEN KANTON (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, GSI) bewilligt und verwaltet.
Nach der Abklärung des Kindes durch eine Logopädin und anschliessender Gehörskontrolle durch den Kinderarzt und/oder einen Facharzt wird der Antrag für die Kostengutsprache BEI EINER anerkannten Abklärungsstelle kontrolliert und an das GSI weitergeleitet.